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Kriterien zur Verlängerung des Qualitätssiegels nach vier Jahren
Nach vier Jahren kann das Qualitätssiegel durch das Aktionsbündnis
Bewegungskindergarten verlängert werden. Wichtigste Voraussetzung dafür
ist, dass alle Kriterien, die zur Vergabe des Qualitätssiegels erfüllt
sein müssen, nach wie vor Bestand haben. Darüber hinaus ist folgendes zu
beachten:
Fortbildungen: Aus jeder Gruppe muss eine Erzieherin oder ein Erzieher
15 Unterrichtseinheiten Fortbildung
innerhalb des Zeitraums der letzten
vier Jahre nachweisen. Die Teilnahmebestätigungen der Fortbildungen
müssen das Thema und den Stundenumfang enthalten. Jeder
Bewegungskindergarten sammelt eigenständig die Nachweise über die
Fortbildungen der Mitarbeiter/-innen und weist diese nach vier Jahren
vor.
Besuch der Kita: Die Kindertagesstätten werden nach Absprache von
Mitarbeitern des Aktionsbündnisses besucht. Insbesondere die
bewegungspädagogische Arbeit soll dabei vorgestellt werden. Zu diesen
Besuchen sollte möglichst auch ein Vertreter des Trägers anwesend
sein.
Sollten die vereinbarten Kriterien nicht mehr eingehalten werden, kann
das Aktionsbündnis das Qualitätssiegel aberkennen.
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