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Kriterien zur Verlängerung des Qualitätssiegels nach vier Jahren

Nach vier Jahren kann das Qualitätssiegel durch das Aktionsbündnis Bewegungskindergarten verlängert werden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass alle Kriterien, die zur Vergabe des Qualitätssiegels erfüllt sein müssen, nach wie vor Bestand haben. Darüber hinaus ist folgendes zu beachten:

Fortbildungen: Aus jeder Gruppe muss eine Erzieherin oder ein Erzieher 15 Unterrichtseinheiten Fortbildung innerhalb des Zeitraums der letzten vier Jahre nachweisen. Die Teilnahmebestätigungen der Fortbildungen müssen das Thema und den Stundenumfang enthalten. Jeder Bewegungskindergarten sammelt eigenständig die Nachweise über die Fortbildungen der Mitarbeiter/-innen und weist diese nach vier Jahren vor.

Besuch der Kita: Die Kindertagesstätten werden nach Absprache von Mitarbeitern des Aktionsbündnisses besucht. Insbesondere die bewegungspädagogische Arbeit soll dabei vorgestellt werden. Zu diesen Besuchen sollte möglichst auch ein Vertreter des Trägers anwesend sein.

Sollten die vereinbarten Kriterien nicht mehr eingehalten werden, kann das Aktionsbündnis das Qualitätssiegel aberkennen.