menu.inc.php.new1

Kriterien zur Vergabe des Qualitätssiegels


Kriterienkatalog als Download (pdf, 617 KB)

Um mit dem Qualitätssiegel "Bewegungskindergarten RLP" ausgezeichnet zu werden, müssen die unten angeführten Kriterien von der Kindertagesstätte erfüllt werden.

Für viele Kindertagesstätten stellt das zu erfüllende Kontingent an Fortbildungen eine große Herausforderung dar. Da pro Jahr in Rheinland-Pfalz nur eine begrenzte Anzahl an aufeinander aufbauenden Fortbildungen (60 Stunden: Entwicklungsförderung /Psychomotorik in der Kindertagesstätte) angeboten werden können, haben am Qualitätssiegel interessierte Kindertagesstätten die Möglichkeit, sich beim Aktionsbündnis (Janka Heller) registrieren zu lassen. Mitarbeiter/-innen aus diesen Kindertagesstätten werden dann bei der Belegung der Fortbildungen bevorzugt, egal bei welchem Träger diese Fortbildungen stattfinden. Die Informationen werden innerhalb des Aktionsbündnisses weiter gegeben.

Kriterien

  • Anerkennung des pädagogischen Konzepts, das in der Broschüre: Der Bewegungskindergarten RLP - Standards für das Qualitätssiegel -formuliert ist.
  • Vorlage der pädagogischen Konzeption der beantragenden Kindertagesstätte.
  • Bewegungs- und erfahrungsfreudige Umgebung und Materialausstattung in der Kindertagesstätte und im Außengelände.
  • Nachweis über:
    • möglichst viel freie Bewegungs- und Spielzeit in einer anregenden Umgebung drinnen und draußen
    • täglich durchgeführte angeleitete Bewegungsspiele (mind. 15 Minuten)
    • mindestens einmal wöchentlich durchgeführtes geplantes Bewegungsangebot über 45 Minuten.
    • Projekte und AGs
  • Qualifizierung des Mitarbeiterteams
    Nachweis über eine mind. 60-stündige aufeinander aufbauende Fortbildung zur Entwicklungsförderung durch Bewegung von je einer Erzieherin pro Gruppe. Die Fortbildung muss ein psychomotorisches und gesundheitsorientiertes Basiswissen für den Elementarbereich vermitteln. Hier die Links zu den zur Zeit vom Aktionsbündnis anerkannten Fortbildungsträgern. Bei anderen Fortbildungsträgern erbrachte Leistungen können beim Aktionsbündnis vorgelegt und dort ggf. anerkannt werden.
  • Elternarbeit
    Die Kindertagesstätte verpflichtet sich, die Eltern mindestens einmal pro Jahr mit Informationen über die Bedeutung der Bewegung für die gesunde Entwicklung und die Bildung ihrer Kinder aufzuklären. Weiter geschieht dies in Gesprächen, Informationsveranstaltungen oder Mitmachveranstaltungen für Eltern. Das können Spielnachmittage, Bewegungsfeste, Projekte, Ausflüge oder auch AGs sein
  • Kooperationen
    Der Bewegungskindergarten sollte ein Netzwerk mit lokalen Sportvereinen, Schulen, Behörden, den pädagogischen und therapeutischen Angeboten vor Ort aufbauen.
  • Öffentlichkeitsarbeit
    Die Kindertagesstätte verpflichtet sich das Bewusstsein der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Bewegung immer wieder durch geeignete Maßnahmen zu wecken und auf die Lebensumwelt der Kinder aufmerksam zu machen. Gleichzeitig ist sie darum bemüht, die Bedeutung der Elementarpädagogik mehr ins Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken.
  • Multiplikatorenfunktion
    Die Kindertagesstätte verpflichtet sich, mindestens einmal im Jahr an einem regionalen Treffen der Vertreter der Kindertagesstätten ihre Erfahrungen weiter zu geben und für Beratungen der umliegenden Kindertagesstätten offen zu sein.